Ab dem zehnten Lebensjahr kann man im ASV Dinkelfreunde Epe e.V. Mitglied werden.

Jahresbeitrag 10 bis 14 Jahre: 40,00 €
Jahresbeitrag 15 bis 17 Jahre: 40,00 € + 20 € Vorleistung*
(ausgenommen Mitglieder mit Schwerbehindertenausweis ab GdB 50)
Jahresbeitrag 18 bis 59 Jahre: 60,00 € + 20 € Vorleistung*
(ausgenommen Mitglieder mit Schwerbehindertenausweis ab GdB 50)
Jahresbeitrag 60 bis 69 Jahre: 60,00 €
Jahresbeitrag ab 70 Jahre 40,00 €

1 Erwachsener + 1 Jugendlicher zahlen 50,00 € (Erwachsener) + 40,00 € (Jugendlicher unter 18 Jahren)

1 Erwachsener + 2 Jugendliche zahlen 40,00 € (Erwachsener) + 40,00 € + 40,00 € (Jugendliche unter 18 Jahren.

* Jedes Mitglied im Alter von 15 Jahre bis zum erreichen des 60 Lebensjahres (ausgenommen Schwerbehinderte mit einem GdB von 50) hat sich mit 4 Stunden an Vereinsarbeiten zu beteiligen. Der Termin hierzu wird jedem Mitglied schriftlich mit Zusendung der Fischereipapiere zugestellt. Die 20 € Vorleistung werden bei Teilnahme an Vereinsarbeiten (4 Stunden) per Überweisung zurückbezahlt. Bei Nichtteilnahme an Vereinsarbeiten werden die 20 € Vorleistung einbehalten. Bei Verhinderung an einem zugeteilten Termin kann mit dem 1. Vorsitzenden ein neuer Termin vereinbart werden.

Von der Beitragszahlung befreit sind Ehrenmitglieder, die sich in besonderer Weise für den Verein verdient gemacht haben.

Fördermitglieder des Vereins unterstützen diesen in gesonderter Weise und zahlen einen frei gewählten Förderbetrag zu Gunsten des Vereins. Fördermitglieder sind nicht berechtig den Fischfang auszuüben.

Mit der Aufnahme und Aushändigung der gültigen Fischereipapiere ist das Mitglied berechtigt, an den Vereinsgewässern des ASV Dinkelfreunde Epe e.V. den Fischfang auszuüben und sich an Veranstaltungen des Vereins zu beteiligen.

Spätesten mit Erreichen des 16. Lebensjahres ist der Jungangler verpflichtet, die Fischereiprüfung vor der unteren Fischereibehörde abzulegen.

Ihre Frage:
Ich habe noch nie geangelt. Welche Schritte sind notwendig, damit ich diesem Hobby nachgehen kann?

Antwort:
Sie müssen zunächst eine Fischerprüfung bei der Unteren Fischereibehörde des Kreise oder der kreisfreien Stadt ablegen. Zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung empfehlen wir, den Lehrgang bei einem örtlichen Fischereiverein zu besuchen. Nach dem Bestehen der Fischerprüfung müssen Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverewaltung einen Jahresfischereischein lösen. Nun können Sie bereits einen Gast- bzw. Tagesschein erwerben und loslegen. Wenn Sie die Gewässer in Ihrem Umfeld häufiger befischen möchten, empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit dem örtlichen Fischereiverein. Dort können Sie Mitglied werden und mit einem Fischereierlaubnisschein die Pachtgewässer des Vereins ganzjährig befischen.

Aufnahmescheine gibt es beim 1. Vorsitzenden

Alfons Pieper
Schelverweg 34
48599 Gronau-Epe

oder einfach

Hier klicken um den Aufnahmeschein auszudrucken, ausfuellen und an den Kassierer

Andre Pieper
Schelverweg 34
48599 Gronau-Epe
Tel. (0 25 65) 5784

schicken.

Ich habe meine Angelpapiere verloren. Wie kann ich Ersatz beschaffen?
Haben Sie die Prüfung vor 1973 abgelegt, werden die Prüfungsunterlagen beim LFV oder Ihrem damaligen Verband aufbewahrt. Wurde das Prüfungszeugnis nach Inkrafttreten des Fischereigesetzes 1973 ausgestellt, können Ihnen die Unteren Fischereibehörden bei den Kreisen oder kreisfreien Städten weiterhelfen.

24.05.2017